Lieber Herr Moschitz,
Auf 3 Jahre müssen Sie mindestens verteilen, Sie können aber auch 4 Jahre wählen, wenn Sie davon ausgehen, dass der PC so lange im Betrieb bleiben wird. 4 Jahre hat auch den Vorteil, dass Sie eventuell noch einen Gewinnfreibetrag nutzen können und auf Grund der vorzeitigen Abschreibung können Sie bereits 1/3tel (also wie bei 3-Jahren Nutzungsdauer) im ersten Jahr an Abschreibung ansetzen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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